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Channel: Kommentare zu: Verkehrskontrolle!
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Von: CJB

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Dazu noch dies: in § 35 StVO ist in Absatz 1, zweiter Halbsatz folgende Formlierung zu finden: “…,soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.”

Das Wörtchen “dringend” ist das entscheidende. Aber anscheinend ist für die Polizei alles, was sie tut und läßt so dringend, daß sie tun was sie eben tun. – Bundeswehr, Bundespolizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz und Zoll haben nach ebenderselben Vorschrift denselben Dispens von den Vorschriften der StVO wie die Polizei, aber anscheinend haben sie weit seltener dringendes zu erledigen…


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